The blu Experience

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der blu Systems GmbH, Keltenring 11, 82041 Oberhaching (kurz: „blu“)

Stand: Juni 2024

1. Dienstleistungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für das Erbringen von Dienstleistungen („Leistungen“) der blu Systems GmbH, blu Eye GmbH und blu Guard GmbH mit Sitz in Oberhaching, Deutschland, nachstehend, als „blu” bezeichnet.

1.2. Jede blu-Gesellschaft stellt eine eigenständige und unabhängige rechtliche Einheit dar und erbringt ihre Leistungen gestützt auf schriftliche Verträge mit Kunden, welche auf diese AGB verweisen.

1.3. Sofern in den Verträgen nicht anders geregelt, bezeichnet der Begriff Kunde alle Tochtergesellschaften und Mitgliedfirmen der Kundenvertragspartei.

1.4. blu und Kunden werden in diesen AGB, gemeinsam als “Vertragsparteien” oder einzeln als “Vertragspartei” bezeichnet.


2. Projekt-Team

2.1. Personen, die in das Erbringen der Leistungen involviert sind, bilden das Projekt-Team.
Werden in den Verträgen im Hinblick auf das Erbringen der Leistungen Personen namentlich benannt, sorgt blu dafür, dass diese so weit als möglich beigezogen werden. blu ist berechtigt, diese Personen gegebenenfalls durch Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen.

2.2. Sofern nicht anders in den Verträgen der Vertragsparteien geregelt, bestimmt blu seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen.


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde stellt blu zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Zudem informiert der Kunde blu rechtzeitig über Ereignisse und Umstände, welche für das Erbringen der Leistungen relevant sein können. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Informationen, Ereignisse oder Umstände, welche erst im Verlauf des Erbringens der Leistungen relevant werden.

3.2. blu geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind. Auf Verlangen stellt der Kunde blu eine schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen zu.

3.3. Führt blu auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eigener Einschätzung aus Effizienzgründen, bedingt durch die Art der Leistungen, seine Arbeit in den Lokalitäten des Kunden durch oder nutzt blu die Computer- oder Kommunikationssysteme des Kunden, trifft der Kunde ohne Kostenfolge für blu die erforderlichen Vorkehrungen betreffend Zugang, Sicherheit, IT-Sicherheit, Räumlichkeiten, Lizenzen, Zustimmungen, etc.

3.4. blu ist berechtigt, sich auf mündliche oder schriftliche Instruktionen, Mitteilungen oder Informationen von Personen zu verlassen, von denen blu weiß oder Grund hat anzunehmen, dass sie berechtigt sind, zu diesem Zweck im Namen des Kunden als Kontaktpersonen zur Verfügung zu stehen (“Autorisierte Personen”).


4. Arbeitsergebnisse

4.1. blu übergibt dem Kunden die Ergebnisse seiner Leistungen (“Arbeitsergebnisse”) schriftlich oder in elektronischer Form gemäß Ziffer 8. Die Arbeitsergebnisse gehen allfälligen Entwürfen, Zwischenberichten oder mündlichen Auskünften vor. Der Kunde kann sich auf Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte nur abstützen, wenn blu deren Verbindlichkeit schriftlich bestätigt.

4.2. blu Handlungsempfehlungen umzusetzen und zu implementieren bleiben ausschließlich dem Kunden vorbehalten.

4.3. blu ist in keinem Fall verpflichtet, die Arbeitsergebnisse an Umstände anzupassen, welche sich nach deren Übergabe an den Kunden ereignet haben.

4.4. Die Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Gebrauch und zur Information des Kunden bestimmt. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von blu darf der Kunde die Arbeitsergebnisse weder als Ganzes noch teilweise, offenlegen oder zitieren, es sei denn, der Kunde ist aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügungen dazu verpflichtet. In diesem Falle hat der Kunde blu vorgängig schriftlich zu informieren. Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse seinen externen Beratern im Zusammenhang mit allen Angelegenheiten offenlegen, auf welche sich die Leistungen beziehen, vorausgesetzt, der Kunde informiert sie, dass:

a.) ein Offenlegen durch sie (außer für ihre eigenen internen Zwecke) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von blu nicht gestattet ist, und

b.) blu, soweit gesetzlich zulässig, im Zusammenhang mit dem Erbringen der Leistungen jede Verantwortung oder Haftung gegenüber diesen externen Beratern wegbedingt.


5. Geheimhaltung und Datenschutz

5.1. Geheimhaltung

5.1.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen und diesen nur soweit erforderlich Zugang zu den Geheimnissen verschaffen.

5.1.2. Die Geheimhaltungspflicht gemäß 5.1.1. gilt nicht, soweit die Erlaubnisse und Ausnahmen der §§ 3 bzw. 5 GeschGehG greifen sowie gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sowie für Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen von einer der Vertragsparteien verlangt werden können. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht bzw. nicht mehr solche vertraulichen Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dieses von der offenbarenden Vertragspartei zu vertreten ist. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat die sich hierauf berufende Vertragspartei zu beweisen.

5.2. Datenschutz

5.2.1. Die Parteien werden, die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

5.2.2. Sollte für die Leistungserbringung die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen müssen, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen, soweit dies nach der rechtlichen Beziehung erforderlich ist.


6 Gewerbliche Schutzrechte / Nicht-Exklusivität

6.1 Urheber- und weitere Immaterialgüter- sowie Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen, wie z.B. an Dokumenten, Know-how, Analysen oder EDV-Programmen, sowie an Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufen, gehören vollumfänglich der jeweiligen blu-Gesellschaft oder ihren Lizenzgebern.

6.2 blu gewährt dem Kunden mit vollständiger Honorierung ein zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für seinen eigenen Gebrauch, wie in den Verträgen der Vertragsparteien oder in den Bestimmungen dieser AGB beschrieben.

6.3 blu ist berechtigt, allgemein verwertbares Wissen, Know-how sowie Erfahrungen und Fähigkeiten, welche blu beim Erbringen der Leistungen erworben hat, in ihrer Tätigkeit für andere Kunden zu nutzen, und weiterzuentwickeln.


7 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zusatzkosten

7.1 Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich blu an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von blu genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und/ oder Leistungen werden gesondert berechnet.

7.3 Wenn die Zahlung der von blu erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet wird, wird grundsätzlich ein Tagessatz mit acht Arbeitsstunden und ein Monat mit 174 Arbeitsstunden in Ansatz gebracht, sofern nichts Anderweitiges (z. B. Festpreis) vereinbart wurde. Von blu deren Subunternehmern erbrachte Leistungen, die darüber hinausgehen, werden anteilig vergütet. Die Lage der täglichen Arbeitszeit entspricht derjenigen des Vertragspartners, hilfsweise der Tagschicht im Betrieb des Vertragspartners, hilfsweise liegt diese im Zeitraum vom 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Von blu bzw. deren Subunternehmern erbrachte Leistungen, die außerhalb dieser Schichten erbracht werden, werden mit Zuschlägen – auch kumulativ – abgerechnet: Nachtzuschlag von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr beträgt 50 %, Nachtzuschlag von 00:00 Uhr – 08:00 Uhr beträgt 100 %, Samstagszuschlag beträgt 100 %, Sonn-/ Feiertagszuschlag beträgt 100 %. Relevant für Feiertage ist der Ort der tatsächlichen Beschäftigung des Mitarbeiters.

7.4 Für von blu oder deren Subunternehmern nicht am Sitz der blu erbrachte Leistungen, werden nach Aufwand Fahrtkosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.

7.5 blu rechnet gegenüber dem Vertragspartner monatlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Den Rechnungen zugrundeliegender Zeitaufwand teilt blu dem Vertragspartner Anfang des dem der Leistungserbringung nachfolgenden Monats mit. Die übermittelte Zeit-/ Leistungserfassung gilt als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, ab Zugang und Belehrung über die Auswirkung des ggf. nicht rechtzeitigen Widerspruchs, schriftlich widerspricht. Sofern im Rahmen von Festpreisprojekten ein Leistungskatalog abgearbeitet und dieser dem Vertragspartner schriftlich als erledigt gemeldet wurde, ist die Abnahme vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen zu erklären. Erklärt sich der Vertragspartner nicht, gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erteilt.

7.6 Die Vergütung für die Leistungen ist vom Kunden in dem im Vertrag festgelegten Umfang zu leisten. Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.7 Der Kunde kann gegenüber blu nur mit von blu unbestrittenen, rechtshängigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


8 Kommunikation und Datenaustausch

8.1 Außer von einer autorisierten Person des Kunden anderweitig instruiert, kann blu mit dem Kunden unverschlüsselt mittels direkter Verbindung oder Remote Access zu seiner Netzwerkinfrastruktur kommunizieren oder Daten austauschen. Dabei akzeptiert der Kunde die damit verbundenen Risiken.

8.2 blu kann zum Zweck der Erbringung der Leistungen Software und Server einsetzen, die unter Kontrolle von blu oder durch IT-Service- und Infrastruktur-Dienstleister betrieben werden.


9 Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen

9.1 blu haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die blu nicht zu vertreten hat.

9.2 Sofern solche Ereignisse blu die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist blu zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

9.3 Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber blu vom Vertrag zurücktreten.


10 Übertragungsverbot, Nachfolge

10.1 Übertragungsverbot: Die durch diese AGB und gemäß den Verträgen der Vertragsparteien gewährten Rechte stehen ausschließlich dem Kunden zu und können ohne vorherige Zustimmung durch blu nicht auf einen Dritten übertragen oder an ihn abgetreten werden.

10.2 Nachfolgegesellschaft: Unabhängig davon bleibt der jeweiligen Vertragspartei das Recht erhalten, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei, die in diesen AGB und gemäß den Verträgen der Vertragsparteien bestimmten Rechte auf eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nachfolgegesellschaft dadurch zu einem direkten Wettbewerber der anderen Vertragspartei wird. Im Falle einer erlaubten Übertragung der Rechte tritt der jeweilige Erwerber der Rechte in sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.


11 Subunternehmer, Lizenzbedingungen Dritter

11.1 Bei der Ausführung der Leistungen ist blu berechtigt, bei Bedarf Dienste Dritter, insbesondere freier Mitarbeiter, hinzuzuziehen. In diesem Fall handeln diese als blu Erfüllungsgehilfen. blu garantieren, dass die an der Leistungsdurchführung beteiligten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Für die Handlungen dieser Dritten haftet blu in jeder Hinsicht, als wären diese Mitarbeiter der blu. Der Kunde kann Personen, die blu zur Durchführung des Projektes heranzieht, nur aus wichtigem Grund ablehnen.

11.2 Mit Abschluss dieses Vertrags stimmt der Vertragspartner dem Einsatz der mit der blu im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen als Unterauftragnehmer zu.

11.3 Wird nach Freigabe des Kunden Software Dritter eingesetzt, gelten diese Lizenzbedingungen vorrangig.


12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

12.1 Die Vertragsparteien haften einander uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haften die Vertragsparteien einander nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von blu nach dem Produkthaftungsgesetz, Art. 82 DSGVO oder für schriftlich übernommene Garantien.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der blu.

12.6 Soweit blu technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


13 Kündigung, Herausgabe/Zerstörung der Daten nach Vertragsende

13.1 Kündigung

13.2 Sofern nicht anderweitig zwischen den Vertragsparteien vereinbart, sind die Vertragsdauer, Beendigung, Kündigung und Fristen in den Verträgen der Vertragsparteien geregelt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.4 Die Kündigung hat keine Auswirkung auf die Rechte den Vertragsparteien, die vor der Beendigung der Verträge entstanden sind. Ansprüche der blu auf Vergütung gemäß Ziffer 7 werden zum Zeitpunkt der Beendigung der Verträge fällig.

13.5 Kündigungsfolgen, Rückgabe der Dokumentation

13.6 Auf Verlangen des Kunden vernichtet oder retourniert blu die ihr übergebenen Unterlagen und Datenträger. blu ist berechtigt eine Kopie der Unterlagen und Datenträger aufzubewahren, um die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen zu belegen.


14 Abwerbeverbot.

14.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, während der Vertragslaufzeit dieses Vertrages keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben.

14.2 Unter Abwerben wird das Einwirken auf einen arbeitsvertraglich gebundenen Arbeitnehmer mit dem Ziel, diesen zum Arbeitsplatzwechsel zu bewegen, verstanden.

14.3 In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch eine Partei gegen die Verpflichtung aus § 14 Abs. 1 ist die jeweils andere Partei berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Jahresgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters von der jeweils abwerbenden Partei zu verlangen, die auf Antrag dieser Partei durch das zuständige Landgericht in München auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist, es sei denn, die abwerbende Partei weist nach, dass sie den Mitarbeiter nicht abgeworben hat.

14.4 Die Geltendmachung anderer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Schadenersatz, bleibt hiervon unberührt.


15 Veröffentlichung, Außendarstellung

blu ist nach Zustimmung des Kunden berechtigt, in Werbematerialien und allgemein zu Zwecken der Außendarstellung den Kunden als Nutzer der Leistungen der blu explizit zu nennen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.


16 Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die rechtlichen Beziehungen zwischen blu und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist München.

16.2 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen unberührt. Derartige Regelungen werden die Vertragsparteien gemeinsam durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck, sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

16.3 Schriftformerfordernis
Nebenabreden zu diesen AGB und Verträgen der Vertragsparteien sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt so weit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

16.4 Alleingeltung dieser AGB
Diese AGB und Verträge der Vertragsparteien regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen blu und dem Kunden in Bezug auf den in den jeweiligen Verträgen beschriebenen Leistungsgegenstand. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn blu ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn blu auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

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