Erstellung einer
datenschutzkonformen Website
Seit dem letzten Jahr sind mehrere Webseitenbetreiber bzgl. Complianceverstößen durch Anwälte angeschrieben worden, man sprach hier auch von einer Abmahnwelle. Die Anwälte haben in ihrem Schreiben an den Webseitenbetreiber auf einen unrechtmäßigen Datentrans-fer hingewiesen. Hierbei wurde ein Datentransfer zu einer anderen Domäne aufgebaut ohne vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers. Schon jetzt sollte erkenntlich sein, dass die richtige Einbindung von Cookies nicht immer ausreicht, um eine Webseite regelkonform zu betreiben.
Ein weiteres Beispiel bietet und hier das Thema der Gestaltung eines Consent-Banners. Hier darf nicht auf sog. Dark-Patterns bzw. auf Nudging zurückgegriffen werden. Das heißt, dass die Webseitenbesucher nicht durch Tricks dazu verleitetet werden dürfen, gegen ihr Interesse zu handeln. Unter anderem wäre das Einfärben des „Alles ablehnen“ Buttons in Rot und des „Al-les akzeptieren“ Buttons in grün, eine Irreführung des Besuchers.
Neben der DSGVO sind auch andere Gesetze wie das TTDSG oder das TMG für den regelkon-formen Betrieb einer Webseite von Bedeutung.
Das TMG befasst sich mit allgemeinen Angaben auf der Webseite. Hier ist unter anderem die Notwendigkeit eines Impressums gemeint. Das TTDSG schützt die Privatsphäre und Vertrau-lichkeit von den Geräten der Webseitenbesucher. D.h. dass nicht technisch notwendige Dienste (Cookies, Schriftarten, Tags, Skripte, etc.) nicht ohne die Einwilligung der Webseiten-besucher geladen bzw. genutzt werden dürfen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das entsprechende Know-How von Nöten ist, um die verschiedenen Gesetze zu verstehen und richtig umzusetzen. Ebenfalls sollte in regelmäßi-gen Abständen kontrolliert werden, ob Änderungen an der Webseite durchgeführt wurden und wie die aktuelle gesetzliche Lage ist.
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.