The blu Experience

Hinweisgeberrichtlinien 2023
Worauf muss Ihr Unternehmen achten?
Wir informieren und helfen.

Auswirkungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auf Unternehmen

In unserem Dezember-Artikel haben wir darauf hingewiesen, was private und öffentliche Organisationen, im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz, umsetzen müssen. Aus diesem Grund wollen wir nochmals darauf hinweisen, dass dieses Gesetz wahrscheinlich im Mai 2023 in Kraft treten wird. Nur was heißt das für Sie?

Unternehmen und Organisationen müssen ab 50 Angestellten eine Meldestelle einrichten. Bei einer Größe bis zu 249 Angestellten muss dieses bis Ende Dezember 2023 realisiert sein. Wenn Ihr Unternehmen, eine Größe von 50-249 Angestellten hat, dürfen Sie sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen, um Kosten zu sparen. Mit unserer neuen Plattform können wir Ihnen genau dieses bieten. Schreiben Sie uns hierzu einfach unter ds@blusystems.de an.

Nur was verbirgt sich hinter einer Meldestelle? Eine Meldestelle soll ein Anlaufort sein, an dem Hinweise abgegeben werden können. Nach Eingang eines Hinweises durch eine Hinweisgeberin oder einen Hinweisgeber, muss die verantwortliche Stelle innerhalb von 7 Tagen auf den Eingang der Meldung reagieren und diese bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten muss den Hinweisgebenden berichtet werden, wie mit dem Hinweis umgegangen wird und welche weiteren Maßnahmen getroffen werden. Auch hier können wir Sie mit einer Ombudsperson unterstützen.

Eine anonyme Meldemöglichkeit muss nach der Änderung des Gesetzes am 16.12.2022 erst ab dem 01.01.2025 realisiert werden. Auch hier haben wir schon agiert und können Ihnen direkt ab der ersten Minute eine solche Möglichkeit anbieten.

Wie schon bei der DSGVO, wird auch in diesem Gesetz mit Geldbußen geahndet. Es wird dabei von Geldbußen bis zu 100.000 € pro Verstoß gesprochen. Jedoch sind auch hier höhere Geldbußen möglich.

Sehr gerne beraten wir Sie hierzu oder zeigen Ihnen unsere SaaS-Lösung.

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