The blu Experience

Nutzung von WhatsApp als Kommunikationsmittel
zwischen Lehrkräften und Eltern

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nutzung von WhatsApp umstritten. Trotzdem findet die App unter den Nutzern eine große Verwendung. Dazu gehören auch Eltern und Lehrkräfte, die via WhatsApp kommunizieren.

Wie sollen Eltern und Lehrer mit der App umgehen und welche Stellungnahme vertreten die Schulbehörden?

In manchen Bundesländern wird das Thema heiß diskutiert und als kritisch gesehen, einige Schulbehörden haben sogar (z.B. in Niedersachsen und Hessen) die Nutzung von WhatsApp untersagt. In Bayern besteht momentan kein Verbot die App als Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Lehrkräften zu nutzen, jedoch ist laut Aussage des bayrischen Kultusministeriums ‘‘WhatsApp als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen‘‘. Ein offizielles Verbot besteht nicht, allerdings unterstreicht man, dass die Trennung vom privaten und dienstlichen in der Verantwortung des Nutzers liegt.

Wie sieht es mit Gruppen und Noten im Chat aus?

In der Regel greift bei der Nutzung von WhatsApp die App auf das Kontaktbuch zu und die Daten werden außerhalb der EU gespeichert (nicht ausgeschlossen auch in den USA). Dagegen ist man generell ‘‘machtlos‘‘, wenn man sich für WhatsApp entscheidet. Noten oder Krankmeldungen per WhatsApp zu melden darf aber ein No-Go sein, da die App die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung datenschutz@blusystems.de

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner
× Bewirb dich jetzt!