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Neue Whatsapp AGBs – Wollen Sie den neuen
Bestimmungen zustimmen?

Sind die neuen Änderungen wirklich so drastisch und neu?

Wer WhatsApp weiterhin nutzen möchte, wird dazu aufgefordert den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis zum 08. Februar 2021 zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung, kann die App nicht benutzt werden.

Was genau hat es mit den Änderungen auf sich? Was bedeutet dies für die Nutzer?

Durch die Zustimmung kann WhatsApp die Nutzerdaten mit Facebook teilen und für Marketingzwecke benutzen. Allerdings betrifft diese Änderung nur die Nutzer außerhalb der EU. Dort konnten sich Nutzer dagegen entscheiden, dass Whatsapp bestimmte Nutzer-Informationen zu Werbezwecken mit Facebook teilt, damit Facebook Werbung optimieren kann. Diese Auswahlmöglichkeit wird nun durch die neue Regelung abgeschafft.

In Europa und Großbritannien ändert sich nicht viel durch die neuen Bestimmungen. WhatsApp hat bis dato die Informationen mit Facebook geteilt und wird dies weiterhin unternehmen, nur mit der Ausnahme, dass Facebook die Daten nicht für Werbung benutzen darf.

Welche Daten werden denn überhaupt weitergegeben?

  • Art des Handys
  • Eigene Telefonnummer
  • Kontakte aus dem Adressbuch
  • Profilbilder
  • Standortinformationen und viel mehr.
 

Darum ist WhatsApp nach Ansicht vieler Datenschützer nicht datenschutzkonform.

Wer Sorge um seine Daten hat sollte die Alternativen wie „Signal„, „Telegram„, „Threema„ oder „Wire„ benutzen.

WhatsApp wird in den Augen der Datenschützer weiterhin ein großes Problem bleiben. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben sollten, wenden Sie sich an: datenschutz@blusystems.de

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