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Handyortung im Kampf gegen Corona

Länder wie Israel, China und Südkorea setzen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19)  auf die Überwachung von Smartphones. Eine App auf dem Handy ortet und überwacht den Nutzer und soll Ihre Nutzer anonym bei Kontakt mit Infizierten warnen. Damit wurden bereits positive Ergebnisse erzielt.

Diese Maßnahmen sind auch mittlerweile in Deutschland angekommen. Es wird stark diskutiert, ob die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland anhand der Handyortung verlangsamt werden kann.

Dazu hat der Gesundheitsminister Jens Spahn bereits ein Gesetz ins Kabinett eingebracht, um die COVID-19 Krise in Deutschland bekämpfen zu können. In dem Gesetzesentwurf hieß es, dass Spahn technische Mittel einsetzen möchte, die Gesundheitsbehörden dazu legitimieren, Kontaktpersonen von Infizierten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln. Dadurch sollen Behörden die Bewegungen von Kontaktpersonen verfolgen, um sie im Verdachtsfall kontaktieren zu können. Beteiligt an diesen Planungen ist auch das Robert-Koch-Institut, welche zur Erforschung der Ausbreitung des Coronavirus Bewegungsdaten von Handynutzern im Netz der Deutschen Telekom erhalten hat. Mit diesen Daten lässt sich nachvollziehen, wann, wo und wie lange die Menschen Ihre Handys benutzen.

Nur was ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wies darauf hin, dass alle Maßnahmen der Datenverarbeitung

‘‘erforderlich, geeignet und verhältnismäßig‘‘ sein müssen. Es müsste genauer konkretisiert werden

  • wie lange die Daten gespeichert werden,
  • was der Zweck der Datenverarbeitung ist und
  • wer Zugriff auf welche Daten hat

Bislang bleiben diese Fragen noch offen. Zudem müsste die App freiwillig und unter Kontrolle der Nutzer auf dem Handy installiert werden können. Die Apps müssen so gestaltet werden, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist und die Sicherheit der IT-Systeme nicht gefährdet wird. Aber bei der Gestaltung solcher Apps sind nicht nur datenschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, sondern die Grundrechte der Bürger müssen auch gewahrt werden. Auch wenn die Gesundheit ein hohes Gut ist, dürfen Grundrechte nicht außer Betracht gelassen werden. Ob diese Vorgehensweise überhaupt zielführend ist, soll in den kommenden Wochen präsentiert werden.

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