Auskunftsersuchen Schritt 3 – Form und Folgen
Fraglich ist, wie lange das Unternehmen Zeit hat, um dem Auskunftsersuchen des Herrn M. nachzukommen. Das Unternehmen müsste dem Auskunftsersuchen des Herrn M. spätestens innerhalb eines Monats nachkommen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Monatsfrist überschritten werden, worüber dann auch Herr M. zu informieren wäre. Vorliegend wurde die Auskunft innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Auskunftsantrages an Herrn M. erteilt. Damit erfolgte dies noch im Rahmen der einmonatigen Frist und kostenlos.
Wäre das Unternehmen dem Auskunftsersuchen des Herrn M. nicht oder nicht vollständig nachgekommen, wäre es mit einem Bußgeld bedroht. Das Bußgeld kann bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes ausmachen.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass es bei der Erteilung eines Auskunftsersuchens wesentliche Schritte zu beachten gibt. Bis dato wurden bereits mehrere Bußgelder wegen fehlender oder fehlerhafter Auskunftserteilung verhängt. Dadurch ist zu sehen, dass die Betroffenenrechte ein wichtiges Thema für die Aufsichtsbehörden darstellen und somit ernst zu nehmen sind.
Falls Sie bei Erteilung eines Auskunftsersuchens oder den anderen Betroffenenrechten Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihren Pflichten rechtskonform nachkommen.