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Verstöße gegen das Auskunftsersuchen nach
Artikel 15 DSGVO können teuer werden

In den letzten Monaten haben sich Bußgelder wegen fehlender Auskunftserteilung gehäuft. Aber nicht nur eine fehlende Auskunftserteilung, sondern auch eine ungenau erteilte Auskunft kann ein Bußgeld mit sich bringen. Dies wurde durch das Amtsgericht Wertheim bestätigt, welches einem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro aufgrund ungenauer Auskunftserteilung verhängt hat. 

Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen am Fallbeispiel von Herrn M. aufführen, wie bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO richtig vorzugehen ist. 

Herr M. ist seit Jahren Angestellter in einem Unternehmen. Überall sei es beim Arzt, im Internet unter Kollegen geht es um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Als dieser mitbekommen hat, dass es die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens nach Artikel 15 DSGVO gibt, möchte er diese Gelegenheit ausnutzen. Somit schreibt er eine E‑Mail an das Postfach für Datenschutz seines beschäftigten Unternehmens und möchte von seinem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO Gebrauch machen. 

Wie hat das Unternehmen bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO vorzugehen? 

Mehr über die einzelnen Schritte erfahren Sie nächste Woche in unserem Blogbeitrag. 

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