Windows 10 datenschutzkonform einsetzen.
Das Betriebssystem Windows 10 ist schon länger im Visier der deutschen und europäischen Datenschutzbehörden. Es geht hierbei um den nicht offensichtlichen Datenversand vom Betriebssystem an den Softwarehersteller. Auch wenn Microsoft bestrebt war in der Vergangenheit diese Problematik nachzubessern, hat der Konzern bis heute noch keine Lösung vorgelegt, die die Datenschutzbehörden zufrieden stellt. Dieses ist der Grund dafür, dass die deutschen Datenschutzbehörden ein Prüfungsschema erstellt haben, welches durch jeden Verantwortlichen im Unternehmen umgesetzt und abgearbeitet werden muss.
Die Anwendungshinweise der DSK, welche das Prüfschema zu Windows 10 enthalten, sind in zwei Dokumente untergliedert. Das erste Dokument enthält das eigentliche Prüfschema und dient als Leitfaden für den Verantwortlichen, den Datenschutzbeauftragten und den IT-Verantwortlichen/ IT-Dienstleister zur datenschutzkonformen Verwendung von Windows 10.
Diese Prüfschema muss für jede eingesetzte Windows 10 Version durchlaufen werden. Das bedeutet auch, dass jedes Funktionsupdate (1809, 1903, 1909 usw.), welches im Unternehmen eingespielt werden soll, eine erneute Prüfung anstößt.
Das zweite Dokument enthält weitergehende Informationen zu Windows 10 und die Konfigurationsmöglichkeiten. Diese können die IT-Verantwortlichen / IT-Dienstleister nutzen, um die Konfiguration im Unternehmen datenschutzkonform umzusetzen.
Die beiden Anwendungshinweise finden sie hier auf der Seite der Datenschutzkonferenz:
- Prüfschema Windows 10:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_win10_pruefschema_dsk.pdf - Anlage 1 zum Prüfschema Windows 10:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_win10_pr%C3%BCfschema_hinweise_dsk.pdf